Hanseatisches Fußballkontor

Vor dem Landgericht Wuppertal (Az. 3 O 430/16) fand am 12. April 2017 eine mündliche Verhandlung in einem Haftungsprozess gegen einen Vermittler von Hanseatisches Fußballkontor statt. Im Streit standen zwei Nachrangdarlehen. Den Vorsitz hatte Frau Vorsitzende Richterin am Landgericht Hahn. Bei der mündlichen Verhandlung handelt es sich nach diesseitiger Kenntnis um die erste mündliche Verhandlung in Sachen HFK und sie gibt aus Sicht des Verfassers erste positive Signale für den Vertrieb.

Der Kläger behauptete sowohl eigene Ansprüche als auch abgetretene Ansprüche seiner Frau gegen den Vermittler zu haben im Zusammenhang mit der Vermittlung von Nachrangdarlehen. Nach Einschätzung des Verfassers erfolgte die Abtretung, um die Ehefrau im Verfahren als Zeugin zu gewinnen, was ein übliches prozessuales Vorgehen ist, um die Beweissituation zu verbessern. Zur Einvernahme kam es jedoch gar nicht mehr.

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