BGH zum Widerruf von Lebensversicherungen
Mit Urteil vom 07.05.2014 (Az. IV ZR 76/11) entschied der BGH, dass Lebensversicherungen unter bestimmten Voraussetzungen auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist rückabgewickelt werden können. In dem vom BGH entschiedenen Fall begehrte der betroffene Versicherungsnehmer unter anderem Rückzahlung geleisteter Versicherungsbeiträge aus einer Rentenversicherung nachdem er den Widerspruch gemäß § 5a Abs. 1 Satz 1 VVG a. F. erklärt hatte. weiterlesen…