Insolvenzrecht

Die Kanzlei berät Organe und Gesellschafter in der Insolvenzkriese ihrer Unternehmen. Was ist bei Zahlungsschwierigkeiten zu tun? Was bei einer Überschuldung? Gesetzgeber und Rechtsprechung verlangen rasches und sorgfältiges betriebswirtschaftliches Vorgehen innerhalb einer Frist von nicht mehr als drei Wochen. Das kann die Unternehmensführung neben ihrer operativen Tätigkeit häufig selbst nicht rechtssicher leisten.

Die Kanzlei hat in den letzten Jahren Mandanten in Insolvenzanfechtungsfällen im Zusammengang mit großen Finanzanlageskandalen vertreten. Anleger wurden nicht nur von der Insolvenz als solcher schwer getroffen, sondern sahen sich zusätzlich noch Rückforderungen von Insolvenzverwaltern in Bezug auf erlangte Vorteile aufgrund Insolvenzanfechtung ausgesetzt. Hier haben wir aufgrund unserer Expertise im Gesellschafts- und Handelsrecht dazu beitragen können den weiteren Schaden für die Betroffenen so weit als möglich zu begrenzen. Gerade in Fällen der Insolvenzanfechtung ist die Erfahrung mit Massenverfahren sowie die Zusammenführung von Expertise auch aus anderen Rechtsbereichen unerlässlich.