Organisations- und Haftungsrecht der freien Berufe

In welcher Gesellschaftsform werden Angehörige der rechts- und wirtschaftsberatenden zweckmäßigerweise tätig? Wie sollten sie ihre Zusammenarbeit effektiv und konfliktvermeidend organisieren? Wie sollten sie ihre Gewinne verteilen, um einerseits ihr gemeinsames Auftreten zu fördern und andererseits den Einzelnen an dem Ergebnis der gemeinsamen Berufsausübung fair partizipieren zu lassen.

Ein zweiter Schwerpunkt liegt im Haftungsrecht. Insbesondere an Rechtsanwälte stellt die Rechtsprechung mindestens ebenso hohe Androhungen wie an ihre Kollegialgerichte obwohl für diese das Richterprivileg gilt, nur für Vorsatz zu haften. Auch das Haftungsrecht anderer freier Berufe ist außerordentlich streng.